QSM-Service
Quintessential Steel Modifikation

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – B2B
QSM-Service ug
Potsdamer Str. 2a
32423 Minden
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers (AG) werden nicht anerkannt.
§ 2 Leistungsumfang (DIN EN 1090 & Weisungsgebundenheit)
1. Die Ausführung der Schweißarbeiten erfolgt nach den Regeln der DIN EN 1090 in der jeweils vereinbarten Ausführungsklasse (Standard: EXC 2).
2. Wir arbeiten als verlängerte Werkbank ausschließlich nach den technischen Vorgaben, Zeichnungen und Schweißanweisungen (WPS) des AG. Eine Prüfung der statischen oder konstruktiven Richtigkeit der Vorgaben durch uns findet nicht statt.
3. Beigestellte Werkstoffe oder Zusatzstoffe müssen den erforderlichen Normen (z. B. EN 10204) entsprechen; für deren Eignung haftet der AG.
§ 3 Montage und Vor-Ort-Instandsetzung (Kieswerke/Industrie)
1. Bauseitige Voraussetzungen: Der AG stellt sicher, dass die Arbeitsstelle frei zugänglich, sicher und ausreichend beleuchtet ist. Strom, Wasser und ggf. Hebegeräte werden vom AG kostenlos bereitgestellt.
2. Sicherheitsvorgaben: Wir arbeiten nach den Sicherheitsunterweisungen des AG vor Ort. Die fachliche Verantwortung für die Gesamtanlage verbleibt beim AG.
3. Wartezeiten: Unterbrechungen, die der AG zu vertreten hat (z. B. fehlende Freigabe, Materialverzögerung), werden zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.
4. Brandschutz: Der AG stellt für die Dauer der Arbeiten und die anschließende Brandwache qualifiziertes Personal sowie geeignete Feuerlöscheinrichtungen zur Verfügung.
5. Witterung: Bei Frost (unter +5°C) oder extremer Nässe erfolgt die Ausführung nur auf ausdrückliche Anweisung des AG und unter Ausschluss der Haftung für witterungsbedingte Mängel (z.B. Kaltrisse), sofern keine bauseitige Einhausung/Vorwärmung gestellt wird.
§ 4 Abnahme durch Fachpersonal
1. Der AG verpflichtet sich, die Arbeiten unverzüglich nach Fertigstellung durch eine qualifizierte Schweißaufsichtsperson (Schweißfachmann/Ingenieur) zu prüfen und abzunehmen.
2. Mit der vorbehaltlosen Abnahme oder der weiteren Nutzung/Verarbeitung der Werkstücke durch den AG geht die Gefahr auf den AG über.
3. Mängel sind gemäß § 377 HGB unverzüglich schriftlich zu rügen.
§ 5 Haftungsbeschränkung
1. Unsere Haftung beschränkt sich auf die handwerklich ordnungsgemäße Ausführung der Schweißnaht gemäß den Vorgaben.
2. Wir haften nicht für Schäden aus fehlerhafter Konstruktion, falscher Statik oder ungeeigneten Werkstoffvorgaben des AG.
3. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall ist ausgeschlossen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt & Gerichtsstand
1. Wir behalten uns das Eigentum an bearbeiteten Teilen bis zur vollständigen Zahlung vor.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Es gilt deutsches Recht.